Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Grafikerin und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Grafikerin maßgebend.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) der Grafikerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Grafikerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. In jedem Fall bleibt die Grafikerin, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, ihre Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der Vergütung.
1.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der Einwilligung der Grafikerin.
1.6. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind vergütungspflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Grafikerin.
1.7. Über den Umfang der Nutzung steht dem Grafiker ein Auskunftsanspruch zu.
1.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Arbeiten fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Grafikerin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.3. Neukunden verpflichten sich mit 50 Prozent der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
2.4 Kunden, die die Druckproduktion über die Grafikerin abwickeln, verpflichten sich mit 50 Prozent der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
2.5. Werden die Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.6. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet die Grafikerin eine Abschlagsvergütung.
2.7. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
2.9. Die erbrachte Arbeitsleistung der Grafikerin ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.
2.10. Kostenvoranschläge der Grafikerin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die Grafikerin nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
2.11. Die Grafikerin ist an erteilte Angebote nur vier Wochen, gerechnet ab Versendung des Angebots, gebunden. Angebote der Grafikerin sind freibleibend und unverbindlich. Sofern sich offensichtliche Schreib- und/oder Rechenfehler darin befinden, sind diese nicht bindend.
3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Die Grafikerin ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Grafikerin ist hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Grafikerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Andrucke, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentumsrechte werden dabei in keinem Fall übertragen. Die Originale sind der Grafikerin spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält die Grafikerin das Eigentum an den verkauften Arbeiten vor.
4.3. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Die Grafikerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Stellt die Grafikerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.
5.4. Die Grafikerin haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung der Grafikerin ausgeschlossen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt der Grafikerin vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Die Produktion wird von der Grafikerin nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung überwacht. Führt die Grafikerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Grafikerin fünf einwandfreie Muster unentgeltlich. Diese dürfen von der Grafikerin auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden.
7. Haftung
7.1. Die Grafikerin haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme (Freigabe) des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Die Grafikerin trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
7.5. Die Grafikerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen werden. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Grafikerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.7. Die Grafikerin haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers beauftragt werden.
7.8. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafikerin, stellt er diese von der Haftung frei.
7.9. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil der Auftragsbestätigung ist. Sollten verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Grafikerin nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt.
7.10. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist die Grafikerin nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die Grafikerin den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7.11. Sofern eine Beauftragung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen sollte, hat die Grafikerin ein Rücktrittsrecht vom geschlossenen Vertrag.
8. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Grafikerin alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
8.2. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Grafikerin nicht zu vertreten. In diesem Fall kann die Grafikerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung veranlagen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Grafikerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der Grafikerin zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Grafikerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4. Für die Grafikerin besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber ab dem zweiten Korrekturlauf.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
10. Aufbewahrungspflichten in analoger und digitaler Form
10.1. Nach Abschluss des Auftrages trifft die Grafikerin keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen der Arbeit in analoger oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
10.2. Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart ist, berechtigt das die Grafikerin, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen, ohne dass es eines diesbezüglichen Hinweises an den Kunden bedarf.
11. Schlussbestimmung
11.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Grafikerin (Fürstenfeldbruck).
11.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Grafikerin als Gerichtsstand vereinbart.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Gerichtsstand ist der Sitz der Grafikerin.
Stand: 01/2023